Die Homöopathie ist - wie auch die Bezeichnung anderer Heilverfahren - keine geschützte Bezeichnung; daher ist die Frage des Ausbildungsniveaus stets dem individuellen Bemühen der TherapeutInnen überlassen.
Um der zunehmenden Nachfrage und größerer Popularität der Homöopathie Rechnung zu tragen, wurde bei vielen klassisch homöopathisch arbeitenden Therapeuten das Bedürfnis immer größer, besser geregelte Qualitätsmöglichkeiten und damit auch ein kontrollierbares Qualitätsniveau zu schaffen, das für alle - auch für Patienten - transparent ist. Hier erschien es wichtig, eine neutrale Instanz ins Leben zu rufen, die die von ausbildenden Institutionen etc. unabhängig erarbeiteten Richtlinien umsetzt.Aufgrund einer Initiative des Verbandes klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. haben sich eine Reihe von Schulen und Vereinen über mehrere Jahre (1998 - 2003) in den so genannten Frankfurter Qualitätskonferenzen zusammengesetzt und einheitliche Richtlinien für eine Qualifizierung und Zertifizierung von klassisch homöopathisch arbeitenden TherapeutInnen erstellt.
Seit dem 10.11.2003 nimmt die Stiftung Homöopathie-Zertifikat (SHZ) Qualitätsstandards wahr, verwaltet sie und führt die Zertifizierung durch https://homoeopathie-zertifikat.de/
Zur Erlangung der Zertifizierung ist eine Prüfung vor einer Prüfungskommission der SHZ abzulegen. In der Folge verpflichten sich die TherapeutInnen dann zu jährlichen homöopathischen Fortbildungen von 30 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten sowie zu klinischen Fortbildungen von 8 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten. Die Fortbildungsnachweise sind alle 2 Jahre bei der SHZ nachzuweisen.